Das öffentliche Leben steht still: Spielplätze bleiben unbenutzt, Cafés und Geschäfte geschlossen, Auftragsbücher leer und Produktionen sind gestoppt. Das liegt an den beschlossenen Maßnahmen, die die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zum Ziel haben. Unsere erste Aufgabe ist es, Leben zu retten. Wir unterstützen Krankenhäuser finanziell bei der Bewältigung der Aufgabe. Und mit den Einschränkungen helfen wir, dass unser medizinisches System zu keinem Zeitpunkt überfordert ist. Aber es ist auch unsere politische Aufgabe, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einzudämmen, so dass nach der verordneten Auszeit das Leben wieder erblühen kann.
Wie werden Familien unterstützt?
Aussetzung der Kitagebühren
Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schließungen aktuell nicht in einer Kita oder einem Hort betreuen lassen können, sind von den Beiträgen befreit. Das Land bietet allen kommunalen Trägern die Möglichkeit einen pauschalisierten Beitrag zu übernehmen, wodurch die Kitagebühren landesweit ausgesetzt werden können.
Unterstützung im Fall von Kinderbetreuung
Eltern von Kindern unter 12 Jahren erhalten eine Entschädigung von 67% des monatl. Nettoeinkommens
(max. 2.016€), für bis zu 6 Wochen, wenn keine Betreuung organisiert werden kann. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber. Vorausgesetzt ist, dass Gleitzeit- und/oder Überstunden sowie
Urlaub ausgeschöpft sind.
Kinderzuschlag beantragen
Familien mit kleinen Einkommen können einen monatl. Kinderzuschlag von bis zu 185€ erhalten.
Weitere Infos: https://notfall-kiz.de
Stornokosten für abgesagte Schulfahrten
Für abgesagte Schulfahrten, die zwischen dem 20.04. und 31.12.2020 durchgeführt werden sollten und vor dem 01.03.2020 gebucht wurden, werden die tatsächlichen Stornokosten erstattet. Für
Schulfahrten, die während der Schließzeit stattfinden sollten und auf Weisung abgesagt werden mussten, gilt dies auch.
Wie werden Beschäftigte unterstützt?
Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit schützen
Unternehmen können für ihren Betrieb Kurzarbeit beantragen. Kurzarbeitergeld (KuZ) umfasst mind. 60% des Nettoentgelts der Arbeitnehmer*innen. Für Familien mit mind. einem Kind werden 67% ausgezahlt. Die Zahlung wird von der Arbeitsagentur übernommen, die der Arbeitgeber auszahlt. So werden Arbeitsplätze erhalten und Entlassungen vermieden.
Wie werden Sudierende unterstützt?
Bafög-Unterstützung wird gezahlt
Alle bereits bewilligten Bafög-Leistungen werden ausgezahlt. Auch wenn Schulen geschlossen sind oder sich der Semesterbeginn verschiebt. Das gilt auch für die Förderung von Auslandsaufenthalten. Studienanfänger*innen bekommen ihre Leistung zu dem Zeitpunkt ausgezahlt, zudem das Semester regulär beginnen sollte.
Pandemie-Engagement soll sich lohnen
Wer sich im Kampf gegen die aktuelle Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft engagiert, bekommt den Hinzuverdienst nur für die Zeit seiner Tätigkeit angerechnet. Das heißt, eine Anrechnung auf das BaföG erfolgt allein in den Monaten, in denen ein Einkommen erzielt wurde.
Wie werden Mieter*innen unterstützt?
Mietkündigung wegen Zahlungsverzug verboten!
Die Kündigung von Mietverträgen, weil jemand aufgrund von Einkommensausfällen durch die Corona-Krise seine Miete nicht zahlen kann, sind verboten! Zahlungsrückstände aus der Zeit vom 01.04 bis 30.06.2020 stellen für 24 Monate keinen Kündigungsgrund dar. Die Pflicht, die Miete im Nachhinein zu begleichen, bleibt bestehen. Sollte die Mietzahlungen nicht bis zum 30.06.2022 nachgeholt worden sein, darf der Vermieter ab dann, aufgrund dieser Mietschulden, eine Kündigung aussprechen.
Wie werden Soziale Dienste unterstützt?
Sicherstellungsauftrag für soziale Dienstleister
Unterstützung gibt es auch für soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland, die in ihrem Bestand gefährdet sind: Sie erhalten einen Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand, über den sie zur Bewältigung der Pandemie beitragen müssen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30.09.2020 und kann bis zum 31.12.2020 verlängert werden.
Wer kann Grundsicherung beantragen?
Wer sein Einkommen verliert, kann die Grundsicherung erleichtert beantragen. Das gilt für Selbstständige und Angestellte. Antragsstelle müssen momentan weder ihre Vermögensverhältnisse offen legen noch wird ihre Wohnungsgröße überprüft.
Wie werden Selbstständige & Unternehmen unterstützt?
Soforthilfen für Klein- und Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler
Soforthilfen in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, können beantragt werden. Diese Zuschüsse sollen laufende Kosten decken, wenn Unternehmen und Selbstständige zu wenig Einnahmen in der aktuellen Situation erzielen können. Die Zuschüsse für Selbstständige und Unternehmen sind wie folgt gestaffelt:
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- mit bis zu 5 Erwerbstätigen bis zu 9.000 Euro,
- mit bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro,
- mit bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro,
- mit bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro.
Weitere Infos: https://tinyurl.com/sofort-hilfe
Steuererleichterungen
Finanzbehörden können Steuerzahlungen stunden. Steuervorrausszahlungen können angepasst werden. Dies müssen Selbstständige und Unternehmen bei ihrem Finanzamt beantragen.
Beantragung von Kurzarbeiter*innengeld (KuZ)
Unternehmen wird der Zugang zu KuZ erleichtert. Es reicht aus, wenn 10% der Beschäftigten betroffen sind und gilt auch für Leiharbeiter*innen. KuZ können Arbeitgeber rückwirkend zum 01.03.2020 bei der Agentur für Arbeit beantragen. Durch das KuZ werden dem Unternehmen auch die Sozialversicherungsbeiträge zurück erstattet.
Liquidität für Unternehmen und Selbstständige sichern
Kleine, mittelständische und große Unternehmen werden durch Kredite gestützt. Umfangreiche Liquiditätsprogramme durch die KfW und weitere Bürgschaftsbanken stehen zur Verfügung. Auch
Selbstständige können Hilfskredite bei ihrer Hausbank oder anderen Finanzdienstleistern
beantragen.
Insolvenzantragspflicht ausgesetzt
Unternehmen, die nur aufgrund der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder insolvent geworden sind, sollen ihre Geschäfte trotzdem weiterführen können. Hierzu wird die
Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum ist das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen,
eingeschränkt. Anreize sorgen dafür, dass die Unternehmen wieder wirtschaftlich arbeiten und Geschäftsbeziehungen
aufrechterhalten können.
Wie werden Landwirte unterstützt?
Zuschüsse für Brandenburger Agrarbetriebe
Einen finanziellen Zuschuss als anteiligen Schadenausgleich erhalten alle Unternehmen bis 100 Beschäftigte aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Fischerei- und Aquakultur, wenn sie aufgrund des Coronavirus in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind. Es werden nur Liquiditätsengpässe unterstützt, die ab dem 11. März 2020 entstanden sind. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die ausschließlich in der Verarbeitung und/ oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Weitere Infos: https://tinyurl.com/agrar-richtlinie
Wie wird der Gesundheitsbereich unterstützt?
Finanzieller Ausgleich für abgesagte Operationen
Damit die Krankenhäuser ihre Bettenkapazitäten erhöhen und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten einrichten können, wird ihre Liquidität gesichert. Dafür sind mehrere Maßnahmen beschlossen: So erhalten die Krankenhäuser aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds einen finanziellen Ausgleich für verschobene Operationen und Behandlungen.
Bonus für Intensivmedizin
Für jedes Intensivbett, dass die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, gibt es einen Bonus in Höhe von 50 000 Euro. Als Ausgleich für ihre Mehrkosten, z.B. für persönliche Schutzausrüstungen, bekommen Kliniken vom 01.04 bis 30.06.2020 einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro je Patient. Der Zuschlag kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert erhöht sich um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag.
Unterstützung für niedergelassene Ärzte
Auch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die infolge der Corona-Pandemie Honorareinbußen haben, sind Ausgleichszahlungen vorgesehen. Gleichzeitig werden die Mehrkosten
ausgeglichen, die sie durch die Versorgung von Corona-Infizierten haben. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine zeitnahe Anpassung der Honorarverteilung angekündigt, ebenso
die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, zum Beispiel „Fieberambulanzen“.
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