Landtagsbeschluss: Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherstellen!

Am 15.04.2020 kam der Landtag zu einer Sondersitzung zusammen, in der das kommunale Notlagegesetz debattiert und beschlossen wurde. Unser Ziel war es, die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Corona-Krise sicherzustellen. Deshalb haben wir es den Kommunalvertretungen ermöglicht, für einen befristeten Zeitraum (bis zum 30.06.2020) von bestimmten in der Kommunalverfassung geregelten Pflichten und Verboten abzuweichen.

 

 

Sitzungen und Beschlüsse

Die Brandenburgische Kommunalverfassung sieht vor, dass die Gemeindevertretungen und ihre Ausschüsse Präsenzsitzungen durchführen, um ihre Vorhaben zu beraten und darüber abzustimmen. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie wurden jedoch vielerorts keine Zusammenkünfte mehr einberufen. Damit die Kommunen trotzdem die in der jetzigen Krise notwendigen Entscheidungen treffen können, dürfen sie ihre Sitzungen nun auch mittels Telefon- oder Videoschalten durchführen. Im Notfall können Corona-bezogene Beschlussfassungen sogar schriftlich im Umlaufverfahren erfolgen. Ist eine Gemeindevertretung trotz all dieser Möglichkeiten nicht beschlussfähig, kann sie einige ihrer Kompetenzen auf den Hauptausschuss übertragen.

Das Gesetz schreibt jedoch auch vor, dass trotz der genannten Maßnahmen das Öffentlichkeitsgebot gewahrt bleiben muss. Den Bürgerinnen und Bürgern muss also weiterhin durch räumliche und technische Lösungen die Möglichkeit gegeben werden, die Sitzungen und Beschlüsse mitzuverfolgen.

 

Kommunale Haushalte

Damit die Kommunen in der Lage sind, die jetzt wegen der Corona-Pandemie notwendig gewordenen Maßnahmen umsetzen zu können, wurden auch haushaltsrechtliche Vorgaben befristet gelockert. Um die Erheblichkeits- und Wesentlichkeitsgrenzen in der Haushaltssatzung zu ändern, braucht es nun lediglich einen Beschluss der Gemeindevertretung. Aufwendige Nachtragssatzungen müssen dafür nicht mehr erstellt werden. Mit dieser Regelung werden über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen erleichtert. Hinzu kommt, dass für die verwendeten Mittel nun – bei aller gebotenen Sparsamkeit – keine Deckung mehr gewährleistet werden muss.

 

Wahlen und Bürgerentscheide

Festgelegte kommunale Wahlen und nach gesetzlicher Vorschrift festzusetzende oder festgesetzte Bürgerentscheide werden bis zum 30. Juni 2020 nicht durchgeführt.

 

Den gesamten Gesetzestext gibt es hier.

Die genauen Bestimmungen werden in einer Verordnung geregelt, die der Minister des Inneren und für Kommunales erlassen hat. Diese finden Sie hier.

Katrin Lange | Mitglied des Landtages

 

 

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